BuT-Lernförderung prüfen lassen - verständlich, unkompliziert und auf Augenhöhe.
Wenn Sie Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen erhalten, kann Nachhilfe über das Bildungs- und Teilhabepaket möglich sein. Wir helfen Ihnen, die nächsten Schritte zu verstehen.
Schnell-Check: Könnte BuT für Sie infrage kommen?
Beantworten Sie für sich diese drei Fragen. Wenn Sie zwei davon mit „Ja“ beantworten, lohnt sich ein Gespräch mit uns.
- Erhalten Sie Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen?
- Hat die Schule Lernförderung empfohlen oder gibt es eine Bescheinigung der Lehrkraft?
- Brauchen Sie Hilfe beim Antrag oder bei der Auswahl der passenden Lehrkraft?
Was ist Bildung & Teilhabe?
Das BuT-Paket unterstützt Kinder und Jugendliche mit verschiedenen Leistungen - darunter auch Lernförderung, wenn diese benötigt wird, um die wesentlichen Lernziele zu erreichen.
Wer kann Anspruch haben?
Anspruch kann unter anderem bei Bezug von Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen bestehen. Maßgeblich ist immer der Einzelfall.
Warum Lernförderung hilft
Mit gezielter Unterstützung lassen sich Lernlücken schließen, Selbstvertrauen aufbauen und schulische Ziele wieder realistisch erreichen.
So unterstützt Lern Konzept
Wir helfen bei der Einschätzung, begleiten Sie beim Antrag und vermitteln eine passende Lehrkraft - freundlich und unkompliziert.
So einfach läuft es ab
- 1
Anspruch prüfen
Im Erstgespräch klären wir, ob für Sie BuT-Lernförderung infrage kommt.
- 2
Unterlagen verstehen
Wir erklären, welche Nachweise (z. B. Leistungsbescheid, Schulbescheinigung) benötigt werden.
- 3
Antrag stellen
Sie reichen den Antrag bei der zuständigen Stelle ein - wir helfen, wo wir können.
- 4
Lehrkraft starten
Nach Bewilligung beginnt die individuelle Lernförderung bei Ihnen zu Hause.
Hinweis: Diese Seite stellt keine verbindliche Rechtsberatung dar. Eine Förderung kann unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein - wir unterstützen Sie gerne beim Ablauf.
Häufige Fragen zur BuT-Lernförderung
Bekomme ich BuT, wenn ich Bürgergeld erhalte?
In den meisten Fällen ja, sofern die Schule eine Lernförderung empfiehlt und das wesentliche Lernziel gefährdet ist. Wir prüfen das mit Ihnen gemeinsam.
Brauche ich eine Bescheinigung der Schule?
Ja, in der Regel ist eine Bestätigung der Lehrkraft bzw. Schule erforderlich, dass Lernförderung notwendig und geeignet ist. Wir erklären Ihnen, wie Sie diese erhalten.
Wo stelle ich den Antrag in Leipzig oder Dresden?
In Leipzig und Dresden sind in der Regel das Sozialamt bzw. das Jobcenter zuständig. Wir nennen Ihnen den richtigen Ansprechpartner für Ihre Situation.
Was kostet BuT-Nachhilfe für mich?
Bei Bewilligung übernimmt die zuständige Stelle die Kosten. Für Sie ist die Lernförderung dann in der Regel kostenfrei.
Wie lange dauert es, bis es losgehen kann?
Nach vollständigem Antrag und Bewilligung kann die Nachhilfe oft innerhalb weniger Wochen starten. Wir bereiten alles parallel vor, damit der Start reibungslos klappt.
Jetzt BuT-Beratung anfragen
Schreiben Sie uns kurz - wir prüfen gemeinsam, ob eine Förderung möglich ist und welche Schritte sinnvoll sind.
