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Bildung und Teilhabe – Lernförderung

Kostenübernahme des Nachhilfeunterrichts im Rahmen des Bildungspaketes

Bundesamt für Soziales und Familie - Bildungspaket
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Eine Förderung der Nachhilfe durch Bildung und Teilhabe ist möglich, wenn ein Schüler die Klassenziele nicht erreicht, der Klassenehrer die Nachhilfe befürwortet und die Schule selbst keine eigenen Förderangebote anbietet. Berufsschulschüler, die keine Ausbildungsvergütung erhalten und Kinder, die allgemeine Schulen besuchen, können gefördert werden. Das ist bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen möglich.

Das Bildungs- und Teilhabepaket fördert und unterstützt Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen. Die Lernförderung wird neben dem Regelbedarf gesondert berücksichtigt. Der Gesetzgeber für derartige Bedarfssituationen (zusätzliche) finanzielle Leistungen vorgesehen, die in der Regel nur auf Antrag gewährt werden.

Anspruchsberechtigt sind Bezieher einer der folgenden Leistungen:

  • Arbeitslosengeld II / Sozialgeld oder
  • Sozialhilfe oder
  • Kinderzuschlag und Kindergeld oder
  • Wohngeld und Kindergeld oder
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

In Einzelfällen können auch Personen, die keine der o.g. Leistungen beziehen, aber dennoch ihre Bedarfe an Bildung und Teilhabe nicht aus eigenen Mitteln decken können, eine Förderung erhalten.

Der Lern Konzept bietet qualifizierte Nachhilfe an und ist in der Bildung und Teilhabe – Anbieterliste für Lernförderung in Leipzig gelistet.
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Antrag stellen für Bildung und Teilhabe – Lernförderung

Schulbestätigung

Ist dem Antrag auf Bildung und Teilhabe eine Bestätigung der Schule beizufügen, müssen Sie dieses Formular vom Klassenlehrer Ihres Kindes ausfüllen lassen.

Hierin bestätigt der Lehrer, dass eine außerschulische Lernförderung für das Erreichen der Klassenziele in bestimmten Fächern nötig ist. Er entscheidet zudem, ob Gruppen- oder Einzelförderung die bessere Wahl für Ihr Kind ist.

Achten Sie darauf, dass bei der Beantragung der Lernförderung die Schulbestätigung nicht älter als 4 Wochen ist und dass diese Formulare unterschrieben und mit einem Stempel der Schule versehen sind.

BuT-Antrag

Den Antrag auf Bildung und Teilhabe Lernförderung reichen Sie nun zusammen mit der Schulbestätigung bei Ihrem zuständigen Leistungsträger ein.

Innerhab von 2 bis 6 Wochen sollten Sie einen Bescheid erhalten. Wurde der Antrag genehmigt, wird in der Regel eine Lernförderung von 2 bis 6 Monaten bewilligt. Die genauen Fächer und Wochenstunden je Fach entnehmen Sie dem Bescheid.

Je nachdem, ob Gruppen- oder Einzelunterricht genehmigt wurde, können Sie sich nun an ein Nachhilfeinstitut Ihrer Wahl wenden. Auf den Internetseiten Ihrer Stadt oder Gemeinde finden Sie eine Anbieterliste für Lernförderung. Diese Institute dürfen im Rahmen des Bildungspaketes die Kosten der Nachhilfe bei den Leistungsträgern abrechnen.

Lern Konzept Leipzig Logo

Haben Sie Fragen zum Bildungspaket – speziell Lernförderung, wenden Sie sich gern an unser Institut.

Möchten Sie einen Antrag auf Lernförderung stellen, sind wir Ihnen dabei auch behilflich.