Bildung und Teilhabe – Lernförderung
Kostenübernahme des Nachhilfeunterrichts im Rahmen des Bildungspaketes
Eine Förderung der Nachhilfe durch Bildung und Teilhabe ist möglich, wenn ein Schüler die Klassenziele nicht erreicht, der Klassenehrer die Nachhilfe befürwortet und die Schule selbst keine eigenen Förderangebote anbietet. Berufsschulschüler, die keine Ausbildungsvergütung erhalten und Kinder, die allgemeine Schulen besuchen, können gefördert werden. Das ist bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen möglich.
Das Bildungs- und Teilhabepaket fördert und unterstützt Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen. Die Lernförderung wird neben dem Regelbedarf gesondert berücksichtigt. Der Gesetzgeber für derartige Bedarfssituationen (zusätzliche) finanzielle Leistungen vorgesehen, die in der Regel nur auf Antrag gewährt werden.
Anspruchsberechtigt sind Bezieher einer der folgenden Leistungen:
- Arbeitslosengeld II / Sozialgeld oder
- Sozialhilfe oder
- Kinderzuschlag und Kindergeld oder
- Wohngeld und Kindergeld oder
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
In Einzelfällen können auch Personen, die keine der o.g. Leistungen beziehen, aber dennoch ihre Bedarfe an Bildung und Teilhabe nicht aus eigenen Mitteln decken können, eine Förderung erhalten.